Wer ist mein/e Sachbearbeiter/in?

 

Da sich die Zuständigkeit der Sachbearbeiter ändern kann, beachten Sie bitte die Hinweisschilder und Hinweistafeln in den Warteräumen der Förderungsabteilung
(ME 05 und ME 03).

 

Wo und wann kann man persönlich vorsprechen?

 

Grundsätzlich bei der Sachbearbeitung ( ME 03 und ME 05 ) und in der Kurzinformation auf ME 03.

 

Hinweis:

 

In der Kurzinformation können jedoch keine Auskünfte zu bereits vorliegenden Anträgen erteilt werden, da dort Ihre Akte nicht vorliegt.

 

Sprechzeiten der Sachbearbeiter/innen:
Di. und Do. 10.00 - 12.00 Uhr und nach Vereinbarung

Sprechzeiten Kurzinformation:
Mo. - Fr. 10.00 - 12.00 Uhr
Mo. - Do. 14.00 - 15.00 Uhr

Sprechzeiten der Abteilungsleitung des BAföG-Amtes, Frau Grevé:
nur nach Vereinbarung
Tel.: 439 - 2567

 

Welche Auskünfte kann man telefonisch oder per E-Mail erfragen?

 

Aus datenschutzrechtlichen Gründen - dies sollte in Ihrem Interesse sein - ist telefonisch oder per E-Mail nur die Erteilung allgemeiner Auskünfte zulässig! 

 

Beispiele:

 

  • "Ich werde bis 09/09 gefördert, wann sollte ich einen Folgeantrag stellen?"
  • "Wieviel darf ich verdienen, ohne daß meine Ausbildungsförderung gemindert wird?"
  • "Ich habe mein Konto geändert, welche Angaben benötigen Sie hierzu schriftlich?"

Beispiele für nicht zu beantwortende telefonische Anfragen:

 

  • "Ich habe letzte Woche die fehlenden Unterlagen nachgereicht, ist mein Antrag jetzt vollständig?
  • "Wann kann ich die Zahlung der Ausbildungsförderung erwarten?
  • „Können Sie mir sagen, wieviel BAföG ich bekomme?"

Wie bekommt man die gewünschte telefonisch verweigerte Auskunft?

 

Sie haben mehrere Möglichkeiten:
  • persönlich vorsprechen oder
  • schriftlich nachfragen.